Eignungsprüfung für den gehobenen und allgemeinen Justizdienst

Beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main über das Online-Bewerbungsportal. Wir führen die Auswahlverfahren der Beamtenausbildungen für ganz Hessen durch. Eine Bewerbung für einen konkreten Standort ist nicht erforderlich.

Das Auswahlverfahren beginnt mit einer Vorauswahl aufgrund der von Ihnen vorgelegten Bewerbungsunterlagen. *

Nach erfolgter Prüfung der Bewerbung werden Sie zu einem Online-Test eingeladen oder erhalten auf Grund mangelnder Voraussetzungen eine Absage.

Nach bestandenem Test möchten wir Sie gerne in einem persönlichen Interview kennenlernen.

* Hiervon ausgenommen sind schwerbehinderte oder diesen gleichgestellten Bewerberinnen und Be-werber sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die sich auf eine gemäß § 10 des Soldatenversor-gungsgesetzes vorbehaltene Stelle beworben haben.

Wir versuchen, eingehende Bewerbungen schnellstmöglich zu bearbeiten. Im Regelfall werden Sie ein bis zwei Wochen nach Ihrer Bewerbung zum Online-Test eingeladen. 

Wenn Sie für die Teilnahme am Online-Test ausgewählt wurden, erhalten Sie per E-Mail Ihren persönlichen Testzugang und weitere Informationen. Anschließend haben Sie 7 Tage Zeit, um den Test durchzuführen.

Der Online-Test dauert ca. zwei Stunden (inkl. Pause) und besteht aus mehreren Aufgaben zu verschiedenen Kategorien, wie z.B. Deutsch, Juristisches Textverständnis, Digitale Kompetenz, Logisches Denken, Officemanagement und Merkfähigkeit. Zusätzlich beinhaltet er auch Fragen zur persönlichen und sozialen Kompetenz.

Sie können den Test an Ihrem PC, Smartphone oder Tablet absolvieren. Wir empfehlen die Durchführung am PC, dafür ist er optimiert.

Im Internet und/oder Buchhandel gibt es verschiedene Testtrainer, die auf die oben genannten Kategorien vorbereiten. Eine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt können wir nicht aussprechen.

Auch hier versuchen wir Ihnen schnellstmöglich Bescheid zu geben. Je nach Anzahl der Bewerbungen kann es ein paar Wochen dauern, bis Sie zum Interview eingeladen werden.

Ich habe mich sowohl für die Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt als auch für das Studium zur Rechtspflegerin / zum Rechtspfleger beworben. 

  • Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
    Den Online-Test müssen Sie nur einmal absolvieren. Wir werten den Online-Test sowohl für die Laufbahn des allgemeinen als auch für die Laufbahn des gehobenen Justizdienstes aus.

    Für die Ausbildung und das duale Studium werden zwei eigenständige Ranglisten zur Vergabe der Plätze gebildet. Für das duale Studium gelten beim Online-Test ggfs. höhere Anforderungen. Wenn Sie zunächst nur die für die Ausbildung erforderliche Eignung im Test er-reichen, werden Sie zum Interview eingeladen. Das Interview wird nur einmal durchgeführt und sowohl für die Ausbildung als auch für das duale Studium bewertet. Sie müssen das Interview daher nicht zu einem späteren Zeitpunkt erneut führen.

    Sollten Sie im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens aufgrund des Online-Testergebnisses auch für das duale Studium in Betracht kommen, wird ihr bereits erzieltes Interviewergebnis für die Rangliste des dualen Studiums herangezogen.

  • Bedeutet eine Einladung zum Interview, dass ich bereits für das duale Studium berücksichtigt werde?
    Eine Einladung zum Interview erfolgt zunächst aufgrund der für die Ausbildung geltenden Anforderungen. Ob Sie auch in die Rangliste für das duale Studium aufgenommen werden können, hängt davon ab, ob Sie die hierfür geltende, ggfs. höhere, Anforderung im Online-Test erreichen.

    Wenn Sie diese Anforderung erfüllen, wird Ihr bereits durchgeführtes Interview automatisch auch für das Auswahlverfahren des dualen Studiums berücksichtigt. Ein weiteres Interview ist nicht erforderlich.

  • Warum wird das Interview schon für das duale Studium bewertet, obwohl ich zunächst nur für
    die Ausbildung eingeladen wurde?

    Damit Sie das Auswahlverfahren nicht zu einem späteren Zeitpunkt erneut durchlaufen und zum Interview nur einmal anreisen müssen. 

    Sollte Ihr Ergebnis aus dem Online-Test für das duale Studium zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls ausreichen, liegt bereits ein aktuelles Interviewergebnis vor, das für das weitere Auswahlverfahren herangezogen werden kann.

Muss ich das Auswahlverfahren zweimal durchlaufen?

Nein, im laufenden Einstellungsjahr muss man das Auswahlverfahren nur einmal durchlaufen. Das Ergebnis für April wird auch für September herangezogen.

Das Interview findet in den Räumen des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main statt und dauert ca. 45 Minuten.

Wir möchten Sie kennenlernen und etwas über Ihre Berufsmotivation und persönlichen Kompetenzen erfahren.

Zudem möchten wir uns einen Einblick darüber verschaffen, ob Sie zu uns und den Berufen die wir ausbilden passen. Hierzu schildern wir Ihnen verschiedene kurze Situationen, an die sich eine oder mehrere Fragen anschließen

Muss ich das Auswahlverfahren zweimal absolvieren?

Nein, das Auswahlverfahren muss bzw. darf nur einmal absolviert werden, das Ergebnis gilt sowohl für Ihre Bewerbung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main als auch bei einer Fachgerichtsbarkeit.

Muss ich mehrere Einstellungsverfahren durchlaufen?

Ja, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist nur für die Einstellungsverfahren der Beamtenlaufbahnen zuständig.

Nein, leider können Fahrtkosten und weitere Auslagen nicht erstattet werden.

Die Auswertung Ihrer Ergebnisse aus dem Online-Test und Interview kann einige Tage in Anspruch nehmen. Für den Fall, dass wir Sie einstellen möchten, erhalten Sie schon nach kurzer Zeit ein Einstellungsangebot von uns.

Falls wir Sie zunächst auf die Warteliste setzen, erhalten Sie einen Zwischenbescheid. 

Für die Einstellung in das Beamtenverhältnis ist neben der fachlichen Eignung insbesondere auch die gesundheitliche und persönliche bzw. charakterliche Eignung erforderlich. Deshalb müssen Sie weitere Unterlagen, wie z.B. ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis und Führungszeugnis einholen. Alle wichtigen Informationen dazu stehen in unserem Einstellungsangebot.

Vor der Verbeamtung wird durch den amtsärztlichen Dienst geprüft, ob tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze eintreten wird oder ob mit überwiegender Wahrscheinlichkeit über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingte Fehlzeiten zu erwarten sind, sodass von einer erheblich geringeren Lebensdienstzeit auszugehen ist. In die gesundheitliche Prognose können dabei sämtliche gesundheitlichen Umstände einbezogen werden, die für die langfristige Dienstfähigkeit von Bedeutung sind. Dazu können beispielsweise bestehende oder wiederkehrende Erkrankungen, chronische gesundheitliche Beeinträchtigungen oder eine ausgeprägte Adipositas gehören, wenn hieraus konkrete gesundheitliche Risiken für die langfristige Dienstfähigkeit entstehen. Das bedeutet: Nicht jede Erkrankung oder gesundheitliche Einschränkung führt automatisch zum Ausschluss, aber das Vorliegen der gesundheitlichen Eignung ist eine zwingende Voraussetzung für die Einstellung in das Beamtenverhältnis.

Hier wird geprüft, ob die Gesamtpersönlichkeit erwarten lässt, dass die Bewerberin oder der Bewerber die besonderen Anforderungen des Beamtenverhältnisses erfüllt und sich jederzeit zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt. Hierzu können unter anderem Vorstrafen, laufende Ermittlungsverfahren oder ungeordnete wirtschaftliche Verhältnisse (z.B. Schulden, finanzielle Verpflichtungen) von Bedeutung sein.

Deshalb sind vor der Einstellung unter anderem ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde sowie Angaben zu relevanten Straftaten und den wirtschaftlichen Verhältnissen (z.B. Schulden, finanzielle Verpflichtungen) vorzulegen.

Erhebliche oder einschlägige Straftaten oder erheblich ungeordnete wirtschaftliche Verhältnisse können Zweifel an der charakterlichen Eignung begründen und einer Einstellung entgegenstehen.

Innerhalb eines Einstellungsjahres kann man sich nur einmal bewerben. Eine erneute Bewerbung im nächsten Jahr ist nach erfolgter Ausschreibung natürlich möglich.

Die Kontaktdaten Ihrer direkten Ansprechperson bei Fragen zur Bewerbung oder zum Einstellungsverfahren finden Sie oben rechts im Briefkopf unserer Schreiben.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail an ausbildung@olg.justiz.hessen.de senden.